Bitte beachte Folgendes:
-
Die Übergabe des Dienstwagens erfolgt erst nach Unterzeichnung des Dienstwagenüberlassungsvertrags. Hierfür kommt die Personalabteilung kurz vor der Auslieferung des Dienstwagens auf dich zu.
-
Die Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung beträgt im Schadensfall 1000 Euro bei Privatfahrten.
-
Sofern der PKW während einer dienstlich veranlassten Tätigkeit beschädigt wird, haftet der/die Mitarbeiter*in für alle vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Beschädigungen vollumfänglich. Bei verursachten Schäden durch mittlere Fahrlässigkeit erfolgt eine Quotelung des Haftungsumfangs im Einzelfall unter Berücksichtigung des Verschuldens des/der Mitarbeiter*in. Bei Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit des Mitarbeiters am PKW verursacht wurden, haftet der /die Mitarbeiter*in nicht.
-
Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für die Wartung und Reparaturen
-
Für Schäden, die während einer Privatfahrt des Mitarbeiters entstehen, haftet der/die Mitarbeiter*in uneingeschränkt und unabhängig vom Verschuldungsgrad für die entstehenden Schäden sowie den Verlust des PKW.
-
Bei Fahrzeugrückgabe übernimmt der Arbeitgeber einen Freibetrag von bis zu 400 ,-€ für Schäden und Reparaturen, die nicht Verschleißteile betreffen. Mehrkosten gehen zu Lasten des/der Nutzer*in. Während der Nutzungszeit sind Schäden am Fahrzeug unverzüglich schriftlich an Fuhrparkverwaltung anzuzeigen.
-
Der Überlassungsvertrag ist an das bestehende Arbeitsverhältnis gebunden und endet automatisch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber behält sich vor, nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere im Falle einer Freistellung des/der Mitarbeiter*in, den PKW vorzeitig herauszuverlangen.